AGB Haus Avalanche, Saas-Fee

  1. Der Vermieter überlässt dem Mieter zur naturgemässen Nutzung die möblierten Wohnungen im Haus Avalanche gegen den vereinbarten Mietbetrag.
  1. Alle Buchungs- und Zahlungsdetails finden Sie auf der Reservierungsbestätigung.
  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Anzahlung bis spätestens 7 Tage nach Buchung und auf der Buchungsbestätigung stehenden Datum zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht bis zu diesem Datum, gilt die Buchung als nicht bestätigt.
  1. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Anreise zu entrichten.
  1. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag direkt mit der Buchung zu überweisen.
  1. Im Mietpreis inbegriffen sind Bett-, Frottee- und Küchenwäsche, Strom, Wasser, Heizung und Internet.
    Nicht im Mietpreis inbegriffen sind die Endreinigung und die Kurtaxe. Diese sind auf der Rechnung & Buchungsbestätigung unter "Kurtaxe" ausgewiesen.

    Kurtaxe:

    Vom 1.11. - 31.5.: CHF. 4.50 für Erw. und CHF. 2.25 für Kinder (6-16 Jahre ) pro Nacht
    Vom 1.6. - 31.10.: CHF. 7.-- für Erw. und CHF. 3.50 für Kinder (6-16 Jahre) pro Nacht.
    Mit der Kurtaxe profitieren Sie bereits ab einer Übernachtung von der freien Benutzung der PostAutos im gesamten Saastal sowie einem Rabatt auf das Parking in Saas-Fee.

    Im Sommer profitieren Sie von der freien Nutzung von 8 Bergbahnen (MetroAlpin ausgeschlossen).
  1. Zu sämtlichen Einrichtungsgegenständen in den Wohnungen und in Gemeinschaftsräumen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden. Beschädigte, fehlende oder verlorene Gegenstände sind bei Abreisedatum in "Bar" zu entschädigen.
  1. Alle Versicherungen von Leib und Leben sind Sache des Mieters. Bei Sachschaden gilt Art. 7 dieser Mietbedingungen.
  1. Ist der Mieter aus irgendwelchen Gründen daran verhindert, die Wohnungen für den gebuchten Zeitraum in Anspruch zu nehmen, so ist eine frühzeitige Abmeldung erforderlich. Der Mieter bleibt für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung der Mietwohnung während der Mietdauer möglich ist.
  1. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen, die bei unfall- krankheits- oder todesfallbedingten Ausfällen die Kosten der Miete übernimmt.
  1. Wird die Mietzeit nicht vollständig in Anspruch genommen wird der gesamte Mietzins trotzdem für den gebuchten Zeitraum fällig.
  1. Der Vermieter behält sich Änderungen an der Buchungsbestätigung unter Absprache vor.
  1. Besondere Vereinbarungen können nur in Absprache mit dem Vermieter getroffen werden und ergänzen die Buchungsbestätigung.
  1. Bei allfälligen Streit- oder Schlichtungsfällen der einen oder anderen Partei gilt Visp als Gerichtsstand. Massgebend ist Schweizer Recht.
  1. Die Buchung richtet sich nach den Artikeln 253 - 274 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Allfällige Punkte, die in diesem Vertrag nicht aufgeführt wurden entsprechen ebenfalls diesen Artikeln des OR.